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AW109: Das betroffene Getriebe nach AD 2026-0168 erkennen

Die Anweisung gilt seit dem 7. September 2026. Teilenummer, Hersteller und Seriennummer bestimmen, welche Getriebe wiederholt geprüft werden müssen.

Heckrotorgetriebe eines Hubschraubers auf einer Wartungswerkbank, Inspektionsspiegel und verdunkelte Ölprobe im Vordergrund

Seit dem 7. September 2026 verlangt die EASA-AD 2026-0168 wiederkehrende Instandhaltungsmaßnahmen an bestimmten Heckrotorgetrieben der A109/AW109-Familie. Ermitteln Sie zunächst Teilenummer, Hersteller und Seriennummer der eingebauten Gehäusebaugruppe, um die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die Modellbezeichnung des Hubschraubers oder das Präfix der Seriennummer allein genügt nicht.

AD steht für Airworthiness Directive, eine verbindliche Lufttüchtigkeitsanweisung für die erfassten Luftfahrzeuge. Diese AD wurde am 24. August 2026 veröffentlicht. Anlass waren Meldungen über ungewöhnlich dunkles Öl, teilweise mit beginnender metallischer Verunreinigung. Innerer Verschleiß oder ein Getriebeausfall könnten die Giersteuerung, also die Kontrolle um die Hochachse, und die Beherrschbarkeit des Hubschraubers beeinträchtigen. Quelle: EASA-Eintrag und PDF, Seiten 1 und 2.

Das Luftfahrzeug fällt in den Anwendungsbereich, das Bauteil bestimmt die Gruppe

Die AD erfasst sämtliche Seriennummern der Modelle A109A, A109AII, A109C, A109E, A109K2, A109LUH, A109S einschließlich Ausrüstung mit Trekker-Kit sowie AW109SP.

TGB steht für tail gear box, das Getriebe zur Kraftübertragung auf den Heckrotor. Die Definition der betroffenen Gehäusebaugruppe verbindet drei Merkmale:

  • Teilenummer, P/N: 109-0442-01 mit allen Suffixen.
  • Hersteller: Turbomecanica.
  • Seriennummer, S/N: TURXXXXX, wobei die fünf X für die Ziffern der Seriennummer stehen.

Die Teilenummer bezeichnet einen Bauteiltyp, die Seriennummer ein einzelnes Exemplar. Hubschrauber mit einem TGB nach dieser Definition gehören zu Gruppe 1. Hubschrauber ohne ein solches TGB gehören zu Gruppe 2, bleiben aber im Anwendungsbereich der AD. Quelle: Definitionen im PDF, Seiten 1 und 2.

Erstfrist und Wiederholung werden unterschiedlich bestimmt

Für Gruppe 1 verlangt Absatz 1 die ersten Maßnahmen bei der ersten in der AD definierten Referenzinstandhaltung oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum, je nachdem, was später eintritt. Es handelt sich somit nicht um eine allgemeine Frist von 30 Tagen unabhängig von dieser Instandhaltung.

Als Referenzmaßnahme nennt die AD den Ölwechsel am Heckrotorgetriebe nach Abschnitt 05-70 des Instandhaltungsplanungshandbuchs für A109A, A109AII, A109C, A109E und A109K2. Für A109LUH gilt AMPI-Aufgabe 12-07, für A109S und AW109SP AMPI-Aufgabe 65-01. AMPI bezeichnet die Planungsinformationen zur Luftfahrzeuginstandhaltung.

Anschließend sind die Maßnahmen spätestens alle 100 Flugstunden oder sechs Monate, je nachdem, was zuerst erreicht wird, zu wiederholen. Anmerkung 1 erlaubt eine nicht kumulierbare Toleranz von zehn Flugstunden oder 30 Tagen, beim zuerst erreichten Termin. Dies gilt ausschließlich zur Abstimmung mit anderen Aufgaben, denen das anwendbare Instandhaltungshandbuch bereits eine solche Toleranz einräumt. Es ist kein automatischer Zuschlag zum Terminplan. Quelle: PDF, Absatz 1 und Anmerkung 1, Seiten 2 und 3.

Vier Maßnahmen und die erforderlichen Folgeschritte

Vorgeschrieben sind die Kontrolle der Ölfarbe durch die Ölstandsanzeige, die detaillierte Inspektion des Spänedetektors, dessen Reinigung und eine Funktionsprüfung. Der Spänedetektor hilft, metallische Rückstände zu erkennen.

Wird bei einer dieser Maßnahmen eine Abweichung im Sinne des Herstellerbulletins festgestellt, verlangt Absatz 2 die erforderliche Korrektur vor dem nächsten Flug. Die besondere Meldepflicht nach Absatz 5 betrifft Befunde bei der Ölfarbkontrolle oder der Funktionsprüfung: Meldung an Leonardo innerhalb von 30 Tagen nach dieser Maßnahme oder nach dem Wirksamkeitsdatum, je nachdem, welcher Termin später liegt. Diese Unterscheidung hebt andere gegebenenfalls geltende Meldepflichten nicht auf.

Nach Absatz 3 beendet der Austausch des betroffenen TGB gegen ein TGB außerhalb der Definition die wiederkehrenden Maßnahmen nach Absatz 1 für diesen Hubschrauber. Er gehört danach zu Gruppe 2. Absatz 4 erlaubt auch den Einbau eines betroffenen TGB, sofern danach die Anforderungen für Gruppe 1 eingehalten werden. Quelle: PDF, Absätze 1 bis 5.

Anweisungen und Unterlagen vorbereiten

ASB bezeichnet das Alert Service Bulletin des Herstellers. Die AD verweist auf sechs Leonardo-Bulletins, alle vom 13. April 2026: 109-168 als Erstausgabe für A109A/A109AII/A109C; 109EP-198 Revision A für A109E; 109K-087 Revision A für A109K2; 109L-136 Revision A für A109LUH; 109S-143 Revision A für A109S; 109SP-178 Revision A für AW109SP. Spätere genehmigte Revisionen sind zulässig. Quelle: PDF, Seiten 1 und 3.

Unsere Empfehlung ist, die Bauteilidentifikation mit den Einbaunachweisen zu verbinden und ausgeführte Aufgaben, Flugstunden, Daten, Ergebnisse und Folgemaßnahmen aufzubewahren. Die Bewertungskriterien und Arbeitsverfahren müssen dem anwendbaren Bulletin entnommen werden; der Artikel gibt sie nicht wieder. Die tatsächlichen Unterlagen ermöglichen den Berechtigten, Gruppe und Fristen des Hubschraubers festzulegen.

Häufige Fragen

Genügt eine TUR-Seriennummer zur Identifikation?

Nein. Die AD definiert die betroffene Getriebegehäusebaugruppe durch drei gemeinsame Merkmale: P/N 109-0442-01 mit allen Suffixen, Herstellung durch Turbomecanica und eine Seriennummer aus TUR und fünf Ziffern.

Muss die erste Maßnahme immer innerhalb von 30 Tagen erfolgen?

Nein. Absatz 1 nennt die erste definierte Referenzinstandhaltung oder 30 Tage nach dem Wirksamkeitsdatum, je nachdem, was später eintritt. Danach gelten 100 Flugstunden oder sechs Monate, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

Darf ein betroffenes Getriebe nach dem 7. September eingebaut werden?

Ja. Absatz 4 erlaubt den Einbau, wenn danach die Anforderungen für Gruppe 1 einschließlich erforderlicher Korrekturen und Meldungen erfüllt werden. Der Austausch gegen ein nicht betroffenes Getriebe beendet die wiederkehrenden Maßnahmen nach Absatz 1 für diesen Hubschrauber.

PB

Pierre Beunardeau

Gründer von Kepler Aviation

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