Nachrüstung: Welche Unterlagen gehören zur Änderung?
Bei der Abnahme einer Nachrüstung genügt es nicht, die Funktion der neuen Ausrüstung zu prüfen. Die Unterlagen sollten die genehmigte Änderung, den tatsächlichen Einbau in dieses Luftfahrzeug und die Angaben für Betrieb und Instandhaltung miteinander verbinden. Dieser Artikel setzt ein Luftfahrzeug voraus, das den EASA-Regelungen unterliegt.
Eine Nachrüstung modernisiert ein vorhandenes Luftfahrzeug, etwa seine Avionik oder Kabine. Eine Lieferantenmeldung kann Anlass sein, ein Projekt zu prüfen. Sie belegt nicht die Genehmigung für die Konfiguration Ihres Jets oder Turboprops.
Ein STC beantwortet eine Konstruktionsfrage
Eine ergänzende Musterzulassung, kurz STC, ist ein Genehmigungsweg für eine größere Änderung durch eine andere Person als den Musterzulassungsinhaber. Die EASA-FAQ zu STC erläutert diesen Rahmen und die Validierung ausländischer Genehmigungen. Ein FAA-STC allein darf nicht als ausreichend für Europa vorausgesetzt werden. Die erforderliche Validierung ist im Rahmen des Abkommens zwischen EASA und FAA für den Einzelfall zu prüfen.
Punkt 21.A.115(d) in der Part-21-Veröffentlichung der EASA begrenzt ein STC auf die erfassten Konfigurationen. Die Urkunde allein beweist deshalb nicht, dass der tatsächliche Einbau in ein bestimmtes Luftfahrzeug der Genehmigung entspricht.
Grundlage ist die Revision der Easy Access Rules vom November 2025. Für jedes Projekt sind die geltenden Vorschriften und die STC-Revisionen zu bestätigen.
Drei Verknüpfungen sichtbar machen
| Verknüpfung | Je nach Projekt anzufordernde Unterlagen | Frage bei der Abnahme |
|---|---|---|
| Genehmigung und Luftfahrzeug | STC, genehmigte Daten, zulässige Konfiguration | Deckt diese Genehmigung dieses Luftfahrzeug ab? |
| Genehmigung und Einbau | Arbeitsunterlagen und Aufzeichnungen zur Freigabe zum Betrieb | Was wurde tatsächlich eingebaut? |
| Einbau und weitere Instandhaltung | Handbuchergänzungen, Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit | Mit welchen Daten wird die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs aufrechterhalten? |
Diese Übersicht ist eine Vorbereitungshilfe, keine allgemeingültige regulatorische Checkliste oder Konformitätsbestätigung. Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Änderung und dem geltenden Rahmen ab.
Die Punkte 21.A.6 und 21.A.7 behandeln Handbücher und Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in derselben EASA-Veröffentlichung. Diese oft ICA genannten Anweisungen unterstützen die Lufttüchtigkeit nach der Änderung. Punkt 21.A.118A zählt diese Pflichten zu den Pflichten des STC-Inhabers. Neben der Akte bei der Übergabe ist auch der Zugang zu späteren Revisionen wichtig.
Fiktives Beispiel: neue Kabinenausrüstung, vorhandene Änderung
Der Eigentümer eines Turboprops bestellt Kabinenausrüstung. Der Lieferant legt ein STC für das Modell vor. Das Luftfahrzeug besitzt jedoch bereits eine frühere Änderung der elektrischen Anlage. Modellname und STC-Nummer beantworten nicht die Frage nach der Verträglichkeit beider Änderungen. Das anerkannte Nachweisverfahren AMC 21.A.115(c) stellt klar: Bereits bestehende Konfigurationen, die im Konformitätsnachweis nicht berücksichtigt wurden, sind von der Genehmigung ausgeschlossen.
Vor der Abnahme lässt die für die Akte zuständige Person die erfasste Konfiguration und die Behandlung dieser Wechselwirkung feststellen. Sie gleicht die eingebauten Referenzen mit den Arbeitsunterlagen ab. Danach prüft sie, welche Handbuchseiten, Masse- und Schwerpunktdaten sowie Instandhaltungsanweisungen betroffen sind. Die erwarteten Unterlagen und die offenen Punkte werden für diese Konfiguration festgelegt.
Der Eigentümer erhält eine verständliche Antwort: Was wurde geändert, auf welcher Grundlage, mit welchem Nachweis und wer kümmert sich um die weitere Instandhaltung? Die Rechnung bleibt ein kaufmännischer Beleg und ersetzt diese technischen Verknüpfungen nicht.
Die Akte vor der Übergabe vorbereiten
Benennen Sie die Ansprechpartner nach der jeweiligen Frage: im Instandhaltungsbetrieb die zur Freigabe der Arbeiten berechtigte Person; beim Betreiber oder seiner Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit die für dieses Luftfahrzeug zuständige Fachperson. Bei offenen Konstruktions- oder Verträglichkeitsfragen beziehen diese Ansprechpartner den STC-Inhaber oder den zuständigen Entwicklungsbetrieb ein.
- Vorgesehene Genehmigung und Anwendbarkeit vor der endgültigen Bestellung feststellen.
- Die projektbezogenen Übergabeunterlagen mit Referenzen und Revisionen vereinbaren.
- Die Verantwortung für den Abgleich von Einbau und genehmigtem Paket festlegen.
- Relevante Daten in die laufende Instandhaltung des Luftfahrzeugs übernehmen und den Zugang zu Aktualisierungen sichern.
- Offene Punkte, die erforderlichen Entscheidungen und die dafür zuständigen Ansprechpartner ausdrücklich festhalten.
Eine geordnete Akte ist nicht automatisch vollständig. Ihr Nutzen liegt darin, dass der nächste Betreiber oder Käufer die Änderung ohne das Gedächtnis des Einbauteams nachvollziehen kann.
Praktische Fragen
Ersetzt das STC die Einbauunterlagen?
Nein. Konstruktionsgenehmigung und Nachweis der ausgeführten Arbeiten beantworten unterschiedliche Fragen. Sie müssen für das betroffene Luftfahrzeug zusammengeführt werden.
Benötigt jede Änderung ein STC?
Nein. Der Genehmigungsweg hängt unter anderem von der Änderung und ihrem Urheber ab. Dieser Artikel behandelt eine Nachrüstung auf Grundlage eines STC.
Was tun, wenn der Lieferant nur eine vollständige Akte verspricht?
Eine projektbezogene Liste der Unterlagen, ihre Revisionen und die Verantwortlichen für die Prüfungen verlangen. Die Formulierung allein reicht zur Vorbereitung der Abnahme nicht aus.
Ein Projekt, eine Regulierungsfrage?
Kepler Aviation begleitet Akteure der Luftfahrt bei KI, Blockchain und Dokumenten-Compliance. Sprechen wir über Ihren Bedarf.
Kontakt