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SA 365 N: Flugstunden vor erneutem Lagereinbau

Wer ab dem 27. Oktober 2026 ein gebrauchtes Lager in einen SA 365 N einbauen will, muss seine Flugstunden seit dem ersten Einbau kennen, einschließlich der Nutzung auf früheren Hubschraubern. Ein an diesem Datum bereits eingebautes Teil muss nach unserer Lesart der AD innerhalb von 500 Flugstunden nach dem 27. Oktober ausgetauscht werden, unabhängig von seiner Vorgeschichte. Diese Unterscheidung verhindert eine falsche Fristberechnung.

Zwei unterschiedliche Regeln

Eine Lufttüchtigkeitsanweisung, kurz AD, schreibt Sicherheitsmaßnahmen vor. Die EASA-AD 2026-0195 gilt ab dem 27. Oktober 2026 für alle Airbus-Hubschrauber SA 365 N und betrifft das Steuerstangenlager am Heckrotorgetriebe mit der Teilenummer 360A33-4052-00. Eine vorzeitige Materialabplatzung am Lager könnte zum Verlust der Giersteuerung führen, also der Kontrolle über die Richtung der Hubschraubernase. Die Teilenummer bezeichnet die Ausführung, nicht die Identität eines einzelnen Teils.

Absatz 1 der AD verlangt den Austausch zur späteren von zwei Grenzen: innerhalb von 500 Flugstunden nach dem Wirksamkeitsdatum oder bevor das Teil 500 Flugstunden seit dem ersten Einbau erreicht. Bei einem am 27. Oktober bereits eingebauten Teil kann die zweite Grenze nicht später als die erste liegen. Nach unserer Lesart liegt die Frist für den erstmaligen Austausch daher innerhalb von 500 Flugstunden nach diesem Datum, unabhängig von der bisherigen Nutzung. Lassen Sie diese Lesart für Ihren Hubschrauber vom Instandhaltungsbetrieb oder von Airbus bestätigen.

Absatz 2 betrifft den Einbau ab diesem Datum, etwa eines Lager- oder Austauschteils. Ein betroffenes Teil muss dann weniger als 500 Flugstunden seit dem ersten Einbau aufweisen und vor Erreichen dieser Summe ausgetauscht werden, gemäß den Einbauvoraussetzungen der AD und den Airbus-Anweisungen. Für diesen Einbau bestimmt die Vorgeschichte die verbleibende Zeit: Ein Hubschrauberwechsel setzt den Zähler nicht zurück.

Eine durchgehende Geschichte statt nur einer Summe

Wir empfehlen ein Blatt pro Bauteil mit einer Zeile je Nutzungszeitraum: Luftfahrzeug, Einbaudatum und Zählerstand, Ausbaudatum und Zählerstand, zugeordnete Flugstunden sowie Nachweisreferenz. Ergänzen Sie die verfügbare Identifikation, mit der sich das konkrete Teil über seine Teilenummer hinaus verfolgen lässt.

Prüfen Sie Freigabedokumente zusammen mit Einbau- und Ausbauunterlagen sowie Nutzungsaufzeichnungen. Ein einzelnes Dokument kann eine Arbeit erklären, ohne die gesamte frühere Nutzung zu belegen. Ein fehlender Zeitraum darf nicht als null Flugstunden eingehen.

Fiktives Beispiel: erst 180, dann 120 Flugstunden

Ein Teil hat auf einem Luftfahrzeug 180 und auf einem zweiten 120 Flugstunden gesammelt. Die belegte Summe beträgt 300 Flugstunden. Soll dieses betroffene Teil nach dem Wirksamkeitsdatum erneut eingebaut werden, beginnt die Überwachung bei 300 Flugstunden. Der Austausch ist vor 500 Flugstunden zu planen, sofern die übrigen Einbauvoraussetzungen erfüllt sind. Der Zähler beginnt nicht wieder bei null.

Stehen die ersten 180 Flugstunden nur in einer E-Mail, behalten Sie die Angabe als Hinweis und fordern Sie den Nachweis an. Kennzeichnen Sie die Summe als unbestätigt, statt eine Schätzung zur gesicherten Tatsache zu machen. Zuständige Fachpersonen müssen diese Unsicherheit klären, bevor sie die Rechnung für eine Einbauentscheidung verwenden.

Die Rechnung übergabefähig machen

Halten Sie einzelne Zeiträume, Summe und angewandte Regel getrennt fest. Die nächste Person kann so Rechnung und Auswahl des AD-Absatzes prüfen. Notieren Sie Fassung und Prüfdatum: Eine richtige Summe beweist noch nicht, dass die richtige behördliche Frist gewählt wurde.

PB

Pierre Beunardeau

Gründer von Kepler Aviation

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